Erbschaftsteuer-Wizard
Berechnen Sie die voraussichtliche Erbschaft- oder Schenkungsteuer und erstellen Sie eine Übersicht zur Vorbereitung der Erklärung beim Finanzamt.
Anzeigepflicht (§30 ErbStG)
Erbfälle und Schenkungen sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei notariellen Schenkungen entfällt die Anzeige (Notar meldet).
Was Sie erwartet
Steuerklasse + Freibetrag
Auto-Ermittlung nach Verwandtschaftsgrad
Bewertung & Befreiungen
Familienheim, Hausrat, Betriebsvermögen
Steuersatz §19 ErbStG
7 %–50 % je nach Klasse & Wert
PDF zur Vorbereitung
Übersicht für Steuerberater oder Finanzamt
Hinweis
Dieser Wizard ist eine Vor-Berechnung und Hilfe zur Strukturierung. Die offizielle Erbschaftsteuer-Erklärung muss in jedem Fall beim Finanzamt eingereicht werden (i.d.R. nach Aufforderung). Bei komplexen Vermögen (Betriebsvermögen, Auslandsvermögen, Stiftungen) empfehlen wir einen Steuerberater.
